Welche Krankheitsbilder können mit der Osteopathie behandelt werden?
Grundsätzlich können in der Osteopathie eine Vielzahl an akuten und chronischen Beschwerden behandelt werden. Folgend sehen Sie eine Aufzeichnung von häufig behandelten Krankheitsbilder in meiner Praxis:
Schmerzen und Bewegungseinschränkungen an
- der Wirbelsäule
- den Armen oder Beinen
- den großen Gelenken wie Schulter, Ellenbogen, Knie, Hüfte, Sprunggelenk
- nach Unfällen mit Verletzungen der Wirbelsäule oder der Extremitäten
Spezielle Krankheitsbilder:
- Geburtstrauma & emotionale Traumata
- FQAD (Fluoroquinolone associated disability) / Fluorchinolon-Vergiftung
- Chronische Kopfschmerzen und Migräne
- Chronische Spannungszustände
- Schwindel
- Ohrgeräusche (Tinnitus)
- Chronische und akute Nackenschmerzen
- Chronische und akute Schmerzen der Brustwirbelsäule
- Chronische und akute Schmerzen der Lendenwirbelsäule
- Schleudertrauma
- Kiefergelenkschmerzen
- funktionelle Oberbauchschmerzen
- funktionelle Unterbauchschmerzen
- Nervöse Magen-Darm-Beschwerden
- Reizdarm
- Reizblase
- Interstitielle Zystitis
- Chronischer Ischiasschmerz
- Chronischer Beckenschmerz
Darüberhinaus biete ich auch eine spezielle Form der bio-energetischen osteopathischen Craniosacraltherapie unter fluidal-biodynamischen Gesichtspunkten an, die auch unabhängig von bestehenden Beschwerdebildern sinnvoll und möglich ist. Zu den typischen Zielgruppen gehören hier beispielsweise langjährig Meditierende, welche ihre meditative Kapazität vertiefen wollen, sowie Yoga- oder Tai-Chi-Praktizierende.
Alle Texte © Osteopathie Oldenburg – Praxis Christian Urban
Hinweis
Aufgrund der Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetztes (HWG) muss folgender Hinweis gegeben werden: Die dargestellten Symptomatiken, Krankheitsbilder und Behandlungsmethoden werden in der Wissenschaft in ihrer Bedeutung und Tragweite nicht einheitlich beurteilt. Die Therapie der Manuellen Medizin einschließlich der osteopathischen Medizin wird in der Wissenschaft ebenso nicht einheitlich gesehen. Auch liegen diesbezüglich noch keine randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudien vor, wie es die höchstrichterliche Rechtssprechung bei gesundheitlichen Wirkaussagen in Deutschland fordert.